16v KR #2

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Michas Rocco
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AW: 16v KR #2

Beitrag von Michas Rocco »

COB möchte mit seinem Beitrag auf das Garagengesetz aufmerksam machen.

Damit hatte ich auch schon zu tun, dieses Gesetz stammt aus der Gründerzeit der Automobile und beinhaltet unter anderem Passagen die verlangen das bei längerfristigem Abstellen eines Motorkraftwagens der Tank ausgebaut werden muss und sämtliche Flüssigkeiten entleert werden müssen.
Gleichzeitig geht es darum das der Verwendungszweck einer Garage nur dem kurzzeitigen Abstellen eines Kraftfahrzeugs dient und eine Nutzung als Lager, Dauerstellplatz nocht erlaubt ist.
Ferner steht da drin, dass Garagen auch nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zugelassen sind. Folglich Fahrräder, Werkzeug usw. darin nix zu suchen haben.

Ich wurde damals bei der Gemeinde angeschmiert, es ließ sich jedoch ohne Stress klären, da dieses Gesetz bei uns in der Gemeinde eher entspannt gesehen wird.
Mfg

Micha :wink:

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Scirocco GTX, 16V+, Baujahr 1988 "Paprika Rot"
Trabant 601, Baujahr 1986
Polo 86c Coupe, Baujahr 1988
LT 28, "Transporter", Baujahr 1991
Skoda Octavia Combi, Baujahr 2006
XS 750, 1T5, Baujahr 1977
EXC 250, Six Days, Baujahr 2013
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COB
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Beitrag von COB »

Nicht nur das, auch eine offene Garage zur Straße raus ist bei offenem Tor öffentlicher Verkehrsraum... steht dann ein nicht zugelassenes Kfz oder eines mit abgelaufenem TÜV da drin, gibt es je nach Bundesland ne Knolle, wenn die Rennleitung zufällig mal in der Gegend ist... ;-)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Ich würde dem TE empfehlen, hinter den Stellflächen der Garage, also zur Straße hin von der Zaunecke zur anderen rüber eine Schnur o.ä. zu spannen. Das reicht rechtlich als "Einfriedung" aus, weil es den Willen des Besitzers zeigt, das dies eine Grundstücksgrenze darstellt. Damit wäre es dann nicht mehr "faktisch öffentlich" obwohl eigentlich private Stellfläche, sondern abgegrenzt. Damit wäre dann auch etwaigen PErsonen der Wind aus den Segeln genommen. Was natürlich Fakt ist ist, dass wenn sich ein Teil des Fahrzeugs einmal selbstständig machen sollte, etwa wegen einer gewissen Abschüssigkeit der Zufahrt zur Straße hin, der Eigentümer der Rohkarosse dann ein vesicherungstechnisches bzw rechtliches Problem bekommen kann.

Es gibt da so Kunststoffketten für ein paar Euro, die sich ganz hervorragend als Abgrenzung eignen.

@Micha - was Du Eingangs schreibst gehört in den Bereich Umweltrecht. Da wir in der Garage versiegelte Fläche haben, kämen Flüssigkeiten im Tank und dergleichen nicht zum Tragen.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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Borstel
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AW: 16v KR #2

Beitrag von Borstel »

Gude - Jungs man jetzt mal ehrlich. Sowas gibt´s doch nur in Deutschland. :crazy:

Gruss Torsten
http://www.borstel-ostharz.de

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80er Rocco I / Umbau auf 16V http://www.sciroccoforum.de/forum/showthread.php?327667-Back-to-the-Roots-80er-Rocco-und-kein-Ende-in-Sicht
76er Rocco I / Original mit 56000km und Automatik

...sind 38cm Scheinwerferaustrittskante normal ???
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christian_scirocco2
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AW: 16v KR #2

Beitrag von christian_scirocco2 »

Kann ich auch nur zustimmen. Mal locker bleiben.

Oder ist es der Neid, weils woanders mit den Nachbarn klappt?!
Scirocco 2 GT2 16V
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COB
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Beitrag von COB »

christian_scirocco2 hat geschrieben: Oder ist es der Neid, weils woanders mit den Nachbarn klappt?!
Bei meinem Spezi war es eine stink normale Streife... fuhren vorbei, stiegen aus, wackelten in die offene Garage, guckten auf die Papperl, TÜV/AU abgelaufen, schwupps, Owi dran... 25 Dübel weg... ;-)
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kogafreund
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AW: 16v KR #2

Beitrag von kogafreund »

COB hat geschrieben:Bei meinem Spezi war es eine stink normale Streife... fuhren vorbei, stiegen aus, wackelten in die offene Garage, guckten auf die Papperl, TÜV/AU abgelaufen, schwupps, Owi dran... 25 Dübel weg... ;-)
Das hier weiter oben bemühte "Garagengesetz" - das in Wahrheit eine Verordnung ist - hat den Hintergrund, daß eine Garage eben nur dazu dienen soll, ein Kfz unterzubringen.
Ein ganz anderer Fall ist, wenn TÜV und AU überzogen werden. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun !
Wenn ich meine Garage als Hobbyraum nutze, wird das ggf. nach Landesrecht baurechtlich sanktioniert, was aber in der Realität so gut wie nie vorkommt:
https://www.hna.de/kassel/hessische-bau ... 95030.html
Im Unterschied dazu das Bußgeld wegen der Überziehung des TÜV gem. § 29 StVZO.
https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... /29-stvzo/
Der Rechtsgrund der Sanktionierung ist im erstgenannten Fall eine "Falschnutzung" eines Gebäudes; im zweiten Fall ist es die nicht beachtete Verkehrssicherheit.
Es kommt die Garagennutzung und auch die StVZO betreffend immer sehr auf den Einzelfall an: Ist das Gebäude frei zugänglich ? Steht das Kfz im öffentlichen Raum ?
Handelt es sich um gemietete Flächen oder Eigentum.... ?

Es wundert mich - ehrlich gesagt - etwas, daß sich gestandene Männer wegen der Nutzung einer Garage vorab in die Hose machen, weil man ein Knöllchen bekommen könnte.... . Ich hatte zwar rechtlich viel mit solchen Dingen zu tun. Wirklich interessiert hat mich das eigentlich in der Praxis nie....ich habe einfach gemacht, ohne jemanden dabei zu belästigen. Vor der Polizei habe ich keine Angst. Die dürfen zunächst mal so gut wie gar nichts. Viel schlimmer ist das Finanzamt. :-)
Wir sollten uns nicht so viele Gedanken machen um diesen Kram wäre meine Empfehlung und uns um unsere bollernden Kisten kümmern, so lange es noch geht.
In ein paar Jahren ist das sowieso vorbei.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo :hihi:[SIGPIC][/SIGPIC]
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christian_scirocco2
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Beitrag von christian_scirocco2 »

Na, da bin ich ja froh das es keinen Stress gab als ich den KW Sensor von unserem E46 in der Parkbucht vorm Haus gewechselt habe. Mit gefühlt dem halben Motor im Kofferraum zwischengeparkt. :lol:
Meine neu angemietete Garage werde ich zum Schrauben nutzen. Immer eine Plane drunter damit nicht verschmutzt wird. Dort führt immerhin kein öffentlicher Weg vorbei.
Hätte auch nichgt gedacht das die Gesetze hier so streng abgesteckt sind. :crazy:
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COB
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Beitrag von COB »

kogafreund hat geschrieben: Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun !
Hat es auch nicht, das Bsp sollte verdeutlichen, und Stefan hat es mit seinem Ketten-Bsp ja richtig interpretiert, dass eine offene zur Straße raus gebaute Garage öffentlicher Raum wird, sobald einer das Tor aufmacht und man dann ggf. Stress mit der Rennleitung bekommt, falls man zB missgünstige Nachbarn hat... mehr nicht.

Ich habe früher auch in der Garage gebastelt, aber die steht auf einem eingezäunten Gelände, hinter einem Tor auf nicht öffentlichem Grund... die Garagenordnung juckt bei uns hier auch keinen.
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Borstel
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Beitrag von Borstel »

Gude - @hasen/Georg ; gibt es etwas Neues zu berichten beim Projekt?

Gruss Torsten
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...sind 38cm Scheinwerferaustrittskante normal ???
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