zum thema fluten nochmal...
Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.
Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.
Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.
Also:
§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt
21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"
cheerz matze
Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
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Cheerz Matze
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
Interessant, wieder was gelernt.RoCCo-RuFiO hat geschrieben:zum thema fluten nochmal...
Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.
Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.
Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.
Also:
§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt
21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"
cheerz matze
Hab schon öfters gehört und gelesen dass das legal sei.
Aber man sollte halt auch nicht alles glauben was man hört.
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
[sigpic]http://img840.imageshack.us/img840/49/6 ... 359100.jpg[/sigpic]
AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
Wobei legal oder illegal heute auch relativ ist...Wenn jemand die richtigen Leute kennt kriegt man alles abgenommen. Für mich wäre sowas nix.
- MBO
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
Der da wäre?MBO hat geschrieben:Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...
- MBO
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
http://WWW.SciroccoForum.DEDark09 hat geschrieben:Der da wäre?
http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... 00&page=11
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- misterburnz
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!
Auch nicht schlecht! Und für 1,50 € geschenkt
Scirocco 170 PS TDI