Re: Frage zum K&N Luftfilter


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Abgeschickt von Stephan L. am 11 September, 2001 um 13:16:42:

Antwort auf: Re: Frage zum K&N Luftfilter von Benjamin am 10 September, 2001 um 22:09:33:

Hi,
also erstmal solltest Du nicht alles glauben was in der Fahrschule erzählt wird. Wenn Du mal Lust oder lange Weile hast, solltest Du mal in die StPO und ihre Nebengesetze hineinschauen.
Wenn ein Polizeibeamter sieht, daß Du einen Sportluftfilter hast, zb. ein konischer im Golf 3, solltest Du möglichst schon eine ABE oder ein Gutachten haben, nur wenn Dein Luftfilterkasten noch Original ist, wie will man denn den dann sehen? Im Zeifelsfalle kann der Beamte eine Vorführung bei einem Sachverständigen anordnen, falls Du in Berlin erwischt wirst, wird dies schnell teurer, da hier erst mal das Fahrzeug sichergestellt wird, damit ein Gutachter eventuelle unzulässige Umbauten begutachten kann.
Das kostet dann 1. die Abschleppgebühren, 2. das Gutachten, 3. Standkosten von ca.85DM pro Tag.
Im Normalfall kannst Du dein Auto nach ca 3 Tagen wieder abholen, Gesamtkosten für Dich dann ca:
400-600 DM.
Aber wie gesagt....

Bye, Stephan


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